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News-Archiv | Artikel vom 02.10.2017

Nutzen Sie Ihr gutes Recht!

Sie haben oder hatten sie bestimmt auch: Eine Police für die private Alters­vorsorge, die vor sich so hinplätschert, aber Sie nicht den genauen Wert wissen. Wenn Sie sich über den aktuellen Wert Ihrer Absicherung informieren, so wird Ihnen auffallen, dass meist weniger Geld vorhanden ist als von Ihnen einbezahlt wurde. Sie erfahren spätestens dann den tatsächlichen Rückkaufswert, wenn Ihrer Police das gleiche Schicksal ereilt wie vielen Alters­vorsorgeprodukten – die Kündigung.

Dieser Policenwert versetzt viele Versicherungsnehmer nicht nur ins Staunen, sondern auch in Ratlosigkeit. Wozu hat man über Jahre hinweg fleißig und diszipliniert die Beiträge eingezahlt? Damit dann unterm Strich nicht mal die eingezahlten Gelder rausspringen? Beim Beratungsgespräch hat der nette Herr – oder die nette Dame – von der Versicherung doch von ca. 6 Prozent Rendite geredet!

Woran liegt das? Nun, es sind in erster Linie die hohen Kosten, die von den Versicherern erhoben werden. Dagegen können Sie nun etwas tun und einen Teil Ihres verlorenen Geldes vom Versicherer zurückholen. Verbraucherfreundliche Urteile des Europäischen Gerichtshof (EuGH) und Bundesgerichtshof (BGH) unterstützen Sie darin maßgeblich!

Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in Policen, die im Zeitraum zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, haben Sie nun das Recht, bei Ihrem bestehenden oder auch bereits gekündigten Vertrag eine sogenannte Rückabwicklung zu verlangen! Solche Rückabwicklungen bringen durchschnittlich einmalige Sonderzahlungen von 500 Euro bis 12.000 Euro!

Nutzen Sie dieses Recht auf Rückabwicklung, das Ihnen von den höchsten Gerichtsinstanzen zugestanden wird!

Worauf warten Sie noch? Kontaktieren Sie umgehend Ihren persönlichen Ruhestandsplaner! Dieser ist im Bereich der Rückabwicklung bestens geschult und verrät Ihnen jeden einzelnen Schritt, damit Sie zu Ihrem Geld kommen.

02.10.2017




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