LV-Rückabwicklung


Wahrscheinlich haben Sie Anspruch auf viele tausend Euro!

 

Haben oder hatten Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung, mit der sie sehr unzufrieden sind/waren?

Aufgrund eines BGH- Urteils zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Verträgen, die zwischen 1991 und 2007 abgeschlossen wurden,
haben Sie wahrscheinlich das Recht auf eine Rückabwicklung und eine zusätzliche, hohe Nutzungsentschädigung.

 Dies betrifft laufende, aber auch rückwirkend bereits gekündigte Verträge!

 Damit Sie keine Fristen versäumen, rufen Sie uns schnellstmöglichst an.